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Die juristische
Unternehmensberatung
im Bereich
Personaldienstleistungen
und Recht

Seminare

Arbeitsrecht, Zeitarbeit, Werkverträge, etc. – individuell und maßgeschneidert

Beratung

Optimierung der rechtlichen Prozesse in der Praxis

Recht

Begleitung bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen, Audits für BA-Prüfungen, etc.

Aktuelles

AKTUELLES

Aktuelle Informationen
und Veröffentlichungen

4. Auflage ‚Der Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)‘ mit Praxistipps und Fallbeispielen bietet umfangreiche Unterstützung bei der Beurteilung vielfältiger Sachverhalte. 

Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere:

  • die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, u.a. die Änderung der Meldepflicht nach § 17b AÜG und das »Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers« in § 13a AÜG,
  • die Konkretisierung des Merkmals einer »vorübergehenden Überlassung« durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. März 2022,
  • das Urteil des EuGH vom 15. Dezember 2022 und die Folgeentscheidung des BAG vom 31. Mai 2023 zur Vereinbarkeit der Tariföffnungsklausel nach § 8 Abs. 2 AÜG mit Art. 5 der Leiharbeitsrichtlinie und zur Wahrung des „Gesamtschutzes“ durch die Tarifverträge der Zeitarbeit,
  • die Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 16. Oktober 2019 und vom 16. Dezember 2020) zur erforderlichen „vollständigen Bezugnahme“ auf Tarifverträge, um den Gleichstellungsgrundsatz wirksam abbedingen zu können, und

Zudem enthält die 4. Auflage in § 8 AÜG eine völlig neu überarbeitete Kommentierung zum Entgeltbegriff und erstmals einen Exkurs zur Anwendung – inklusive einer Kommentierung – der Branchenzuschlagstarifverträge am Beispiel der §§ 1 und 2 des Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME). 

AÜG-Reform im Tagesgeschäft – Einfach und (BA-)sicher! Das Seminar für die Zeitarbeits-Praxis

Wie schaffe ich den Spagat zwischen Praxistauglichkeit und (BA)-sicherer Umsetzung im Tagesgeschäft?

Schwerpunkt des Seminars ist die rechtliche und auch wirtschaftliche sinnvolle Umsetzung der neuen AÜG-Vorgaben in praktischen Prozessen im Unternehmen.

Dies geschieht unter dem besonderen Blickwinkel der aktuellen Prüfpraxis der BA. Welche Vorgaben der BA sind berechtig und wie gehe ich mit unberechtigten Beanstandungen um?

Dieses Seminar eignet sich besonders als Inhouse-Veranstaltung.


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Beratung

Beratung

„Optimierung der rechtlichen Prozesse in der Praxis“

Die Personaldienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung,
Onsite-Management, Outsourcing etc. sind unverzichtbare Mittel der modernen Personalplanung. Gleichzeitig unterliegt die Personaldienstleistung als eigenständige Branche besonderen gesetzlichen, rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen.

 

HURST CONSULT bietet Personaldienstleistern und Kundenunternehmen die Komplettlösung für den Bereich Personaldienstleistung & Recht:

Wir beraten Sie in allen Fragen der Personalplanung und Personalentwicklung und begleiten Sie bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen von der Einstellung über die Tarifanwendung bis zur Vertragsbeendigung. Wir beraten und begleiten Sie bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wir überprüfen und optimieren die vorhandenen Prozesse in Ihrem Unternehmen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht und übernehmen für Sie die Prozessführung.

Alle Beratungsleistungen von HURST CONSULT erhalten Sie auch als individuelle Seminare zur Aus- und Weiterbildung.

 

Beratung | Recht | Seminare
 

  • Recht der Personaldienstleistung 
  • Personalplanung und Personalentwicklung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Tarifverträge in der Zeitarbeit
  • Arbeitsrecht
  • Tarifrecht
  • Betriebsrat
  • Branchenzuschläge
  • Individuelle Seminare

Für Personaldienstleistungsunternehmen

„Wir optimieren Prozesse“

Sie sind Personaldienstleister und wollen moderne Zeitarbeit und Personalberatung anbieten?
Sich an Onsite-Projekten beteiligen?
Rechtssichere und planbare Abläufe? Kosten optimieren?
Effiziente Rahmenbedingungen und zufriedene Mitarbeiter?
Und dadurch Ihre Kunden von Ihrer Dienstleistung überzeugen?

 

HURST CONSULT schafft Sicherheit durch eine vorausschauende Planung und Beratung.

Wir helfen Ihnen dabei, die Möglichkeiten des Arbeitsrechtes für Arbeitgeber zu nutzen: durch Vertragsgestaltungen, Verhandlungstaktiken und Musterdokumente.

Wir bieten Ihnen Strategien zur Auswahl und Anwendung des passenden Tarifvertrages:
durch Insider-Wissen der Auslegungsmöglichkeiten und Tariföffnungsklauseln aller Tarifverträge in der Zeitarbeit.

Wir beraten und begleiten Sie rund um das Thema Betriebsrat, sei es bei einer drohenden Betriebsratswahl, der praktischen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder sonstigen Mitbestimmungsfragen oder Problemen durch das Betriebsverfassungsgesetz.

Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen in der Zeitarbeit: Mindestlohn, Kurzarbeit, Tarifentwicklungen, Equal Treatment, Zeitarbeitsrichtlinie, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) etc.

Wir halten Sie auf dem Laufenden: welche politischen Strömungen und höchstrichterlichen Entscheidungen in der Rechtsprechung für Sie von wichtiger Bedeutung sind.

Für Kundenunternehmen

„Wir sorgen für sichere Flexibilität“

Sie sind sich unsicher, private Personaldienstleistungen zu nutzen?
Als Kundenunternehmen wollen Sie wissen, was auf Sie zukommt?
Für Sie sind klare und sichere Rahmenbedingungen, die Kontrolle von Kosten und Risiken, effiziente Prozesse und motivierte Mitarbeiter eine Grundvoraussetzung?

 

HURST CONSULT unterstützt Kundenunternehmen im Bereich Personaldienstleistungen bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle durch maßgeschneiderte Lösungen:
Wenn Sie es wünschen, vermitteln wir Ihnen den passenden Personaldienstleister und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung.

Wir stehen Ihnen von Anfang an bei der Planung zur Seite, führen für Sie die Verhandlungen – auch mit dem Betriebsrat – und überwachen sowohl die Verträge als auch die Durchführung.

Wir unterstützen Ihre Personalabteilung durch flexibles Personalmanagement und setzen Lösungen gemeinsam mit Ihren Teams um.

Seminare

AÜG-(BA)-sicher!

AÜG-Reform im Tagesgeschäft – Einfach und (BA-)sicher!

In gewohnter Manier erhalten Sie die juristischen / strategischen Leitplanken zur sicheren Umsetzung dieser Herausforderungen in Ihren Prozessen.

Seminarschwerpunkte

Die AÜG-Reform ist in vollem Gange und muss in der Praxis umgesetzt werden. Zu den ohnehin schon komplizierten neuen Regelungen kommen jetzt noch Unsicherheiten durch die Prüfpraxis der BA mit teils abweichenden Rechtsmeinungen!

ABER: Welche Kompetenzen hat die BA bei einer Prüfung wirklich? Und wie schaffe ich den Spagat zwischen Praxistauglichkeit und (BA-)sicherer Umsetzung im Tagesgeschäft?

Schwerpunkt des Seminars ist daher, sowohl die rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung der neuen AÜG-Vorgaben in den praktischen Prozessen im Unternehmen bzw. der Niederlassungen.

Dies geschieht unter dem besonderen Blickwinkel der aktuellen Prüfpraxis der BA. Welche Vorgaben der BA sind berechtigt und wie gehe ich mit unberechtigten Beanstandungen um?

Seminarformen

Dieses Seminar eignet sich besonders als Inhouse-Veranstaltung. Setzen Sie Ihre Prozesse rechtssicher um und erhöhen Sie die (Rechts-)Sicherheit und das Selbstbewusstsein ihrer Mitarbeiter!

Durch die Möglichkeit der Schulung mithilfe vorhandener Prozesse und Akten eignet sich dieses Thema auch als Coaching für Leistungsträger oder als BA-Audit für einzelne Niederlassungen!

Gerne berate ich Sie bei der Auswahl des richtigen Schulungskonzeptes speziell für Ihr Unternehmen. 0228/9822033 oder info@remove-this.hurst-consult.de

TV BZ/IAP

Die neuen Branchenzuschlags-Tarifverträge (TV BZ) & die Inflationsausgleichsprämie (IAP)

Die im Juni 2023 geänderten Regelungen der TV BZ gelten bereits, die IAP tritt zum 1.1.2024 in Kraft.

Diese grundlegenden Änderungen müssen Sie in den einzelnen Fallkonstellationen kennen und diese Informationen an Ihre Kunden weitergeben, um einen reibungslosen Übergang der Änderungen zu gewährleisten.

Hierbei unterstütze ich Sie durch Inhouse-Seminare für Ihre Mitarbeiter und Informationsveranstaltungen für Ihre Kunden. Beide Veranstaltungen sind sowohl in Präsenz als auch als Online-Veranstaltung möglich.

Gerne konzipiere ich die gewünschte Veranstaltung, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Sprechen Sie mich an!

Datenschutz

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Beschäftigtendatenschutz (BDSG-Neu) in der Personalpraxis

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die Vorgaben des neuen Datenschutzrechts umgesetzt haben. 

Proaktiver Datenschutz ist also unumgänglich. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Bereits kleine Fehler können hier die neu eingeführten empfindlichen Strafen (bis 20 Mio. €) nach sich ziehen.

Insgesamt bringt die DSVGO für Wirtschaftsunternehmen erheblichen Mehraufwand mit sich. Unternehmen müssen umfassende neue Strukturen und Prozesse schaffen, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen. Dies ist gerade in der Personalpraxis aufgrund der Vielzahl von Bewerberdaten und Recruiting-Kanälen von besonderer Bedeutung. Unternehmen sind dringend aufgerufen, jetzt schon ihre Prozesse zu ändern.

Das Seminar zeigt auf welche Vorgaben der DSGVO und des BDSG-neu man bei der Umsetzung besonders achten sollte.

Inhalte:

  • Bewerber- & Beschäftigtendatenschutz
  • Höhere Bußgelder
  • Erweiterte Haftung für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • Stellung und Haftung des Datenschutzbeauftragten
  • Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Erweiterte Transparenzvorschriften
  • Datensicherheit
  • Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen
  • Löschen von Daten und Recht auf Vergessenwerden

Werkverträge

Werkverträge – Geht noch!

In Zeiten der stärkeren Reglementierung verlangt die Wirtschaft nach flexiblen Personallösungen. Immer öfter Fragen Kunden nach Werkverträgen. Gleichzeitig ist mit der neuen AÜG – Reform eine weitere Reglementierung der Werkverträge verbunden.

Das Seminar “Werkverträge rechtssicher gestalten und betrieblich umsetzen“ räumt mit journalistischen und politischen Halbwahrheiten auf und vermittelt das notwendige Fachwissen, um dieses Instrument der Personaldienstleistung zu nutzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis gelegt.

Die Seminarinhalte im Überblick

  • Rahmenbedingungen – was macht „der Markt“?
  • Werkverträge: Status quo, Rechtliche Voraussetzungen, Abnahme, Haftung
  • Die Rechtsprechung des BAG
  • Vertragsgestaltung auf dem Papier und im Betrieb
  • Betriebswirtschaftliche Hintergründe
  • Die Rolle des Personaldienstleisters beim WV
  • Vorteil & Nachteile beim WV

Seminarthemen

Unsere Seminare sind Maßarbeit.

HURST CONSULT bietet Ihnen individuelle, maßgeschneiderte Seminare für Ihr Unternehmen bei allen Themen rund um die Personaldienstleistung:

 

ob Arbeitsrecht, Zeitarbeit, Tarifrecht oder betriebliche Mitbestimmung, eine Mischung mehrerer Themen oder ein Intensivseminar in einem Spezialgebiet.

Sie teilen uns Ihre Themenwünsche und den Teilnehmerkreis mit und wir konzipieren das Seminar speziell auf Ihre Bedürfnisse.

Eine Auswahl der Seminarthemen:

  • Arbeitnehmerüberlassung – Rechtliche Grundlagen und ihre Umsetzung in der Praxis
  • „AÜG-Reform im Tagesgeschäft – Einfach und (BA-)sicher!“
  • Werkverträge – Geht noch!
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Beschäftigtendatenschutz (BDSG-Neu) in der Personalpraxis
  • Die Tarifverträge der Zeitarbeit (BZA, iGZ,) – Tipps & Tricks!
  • Branchenzuschläge rechtssicher umsetzen
  • Recht der Personaldienstleistung – Zeitarbeit, Onsite-Management, Freelancer, Werkverträge, Personalvermittlung
  • Arbeits- und Tarifrecht für Führungskräfte
  • Richtig kündigen!
  • Verträge richtig gestalten – Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Onsite-Vertrag, Werkvertrag, Personalvermittlungsvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Personaldienstleistung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Lob

„Ich danke Ihnen für das sehr ausführliche Datenschutz-Seminar in Köln. Es hat mir sehr gefallen und war wirklich sehr informativ. Vielen Dank.“
Michael Pothmann, Bereichsleiter IT, S&F P-e-r-s-o-n-a-l

„Nochmals vielen Dank für die zwei tollen Veranstaltungen. Die Resonanz von den Kunden und Mitarbeitern war sehr positiv."
Christian Kastner, Geschäftsführer Bayer & Kastner GmbH Personaldienstleistungen


Vielen Dank nochmal für Ihren sehr gelungenen Vortrag mit aktiven Diskussionen. Es war sehr informativ und hat großen Anklang gefunden."
Thomas Loewe, Geschäftsführender Gesellschafter Loewe Zeitarbeit GmbH


„Ich fand Inhalt und Vortragsweise echt klasse!“
RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer iGZ

 

„Vielen lieben Dank – für das sehr informative Seminar, die sehr hilfreichen Erklärungen und die praxisnahen Tipps…“
Bettina Knorr, Das Personalbüro

 

„Nochmal ein großes Lob von den Teilnehmern gestern. Alle fanden die Schulung sehr interessant, haben viel Know-how aufgenommen und Ihren Vortragstil sehr gelobt.“
Carsten Bornemann, STAFFXPERTS GmbH

 

„Meine Kollegin und ich haben gestern Ihr Seminar zur AÜG-Reform besucht und waren begeistert.“
Sandra Milinkovic, LOGworks GmbH

 

„Mir hat Ihre Präsentation und Ihre „Leidenschaft“ für das Thema Zeitarbeit sehr gut gefallen.“
Nadine Bohm, Primus Personaldienstleistungen GmbH

 

„Ich möchte mich noch einmal für den wirklich interessanten und informativen Tag in unserem Hause bedanken. Es hat sehr viel Spaß gemacht… Also ein rundum erfolgreicher Tag. Gerne empfehle ich Sie weiter.“
Yvonne Broschk, Studitemps GmbH

Recht

Recht

Auf gute Zusammenarbeit.


Die Kanzlei HURST CONSULT bietet Unternehmen eine umfassende rechtliche Beratung, vertritt sie vor Gericht und übernimmt für sie die Prozessführung.

 

Rechtsanwalt Dr. Adrian Hurst begleitet sie bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen, Audits für BA-Prüfungen, etc.

Die Kanzlei HURST CONSULT vertritt Sie bundesweit bei Arbeitsgerichtsverfahren, Zivilsachen, Sozialgerichten sowie in Mahnverfahren und einstweiligen Verfügungen.

Kooperationspartner der Kanzlei HURST CONSULT sind Rechtsanwalt Klaus Toonen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und Rechtsanwältin Frauke Stelkens, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Dr. Adrian Hurst

„Kompetenz in ZeitArbeit“

Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung.

 

Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (dem heutigen BAP) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei der TUJA Zeitarbeit GmbH und Mitglied des Management-Teams der Adecco Group Germany konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat er sich mit seiner juristischen Unternehmensberatung HURST § CONSULT auf das Recht der Personaldienstleistungen spezialisiert. (www.hurst-consult.de)

Dr. Hurst ist Vertrauensanwalt des BAP, Fördermitglied im iGZ und Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK für den Ausbildungsberuf „Personaldienstleistungskaufmann/-frau“ sowie für die Fachwirtausbildung „Personalfachkaufmann“ und Mitglied im „Expertenteam Zeitarbeit“ (www.expertenteam-zeitarbeit.de).

Dr. Hurst ist Fachautor des Praxishandbuches „Tarifverträge in der Zeitarbeit“ und Mit-Autor des „Luchterhand-Kommentar zum AÜG“

Dr. Adrian Hurst, Jahrgang 1969, ist verheiratet, hat vier Kinder und lebt in Bonn.

Publikationen

2024

„AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“

Kommentar, 4. Auflage 2024

Erhältlich bei: 
Luchterhand Verlag

ISBN: 978-3-472-09755-6

mehr Informationen zum Buch >>

2017

„Der Praxiskommentar zur AÜG-Reform 2017“

Praxisorientierte AÜ-Verträge inklusive Nebenverträge, 3. Auflage 2017

Erhältlich bei: 
Luchterhand Verlag

ISBN: 978-3-472-08705-2

mehr Informationen zum Buch >>

2014

Serie „Arbeitsrecht unter der Lupe“

Thema: AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen

Serie „Arbeitsrecht unter der Lupe“

Thema: Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ab 01.01.2014

2013

Serie „Arbeitsrecht unter der Lupe“

Thema: Zwischen Lobeshymne und schriftlichem Mobbing

Serie „Arbeitsrecht unter der Lupe“

Thema: Subsidiärhaftung

Erste Ausgabe mit dem Thema "Subsidiärhaftung" der "Rechtskolumne" veröffentlicht auf www.randstad korrespondent.de.  Hier werden Sie regelmäßig von von Dr. Adrian Hurst über Rechtsprechung, Urteile und juristische Hintergründe rund um die Zeitarbeit informiert.

„Tarifverträge in der Zeitarbeit“

Praxishandbuch und Kommentar

Erhältlich bei: 
VPRM Verlag Personal,Recht, Management

ISBN: 978-3-941388-41-3

„Der Praxiskommentar zur AÜG-Reform 2013“

Praxisorientierte AÜ-Verträge inklusive Nebenverträge, 2. Auflage 2013

Erhältlich bei: 
Luchterhand Verlag

ISBN: 978-3-472-08379-S

2010

Tarifabschlüsse in der Zeitarbeit 2010

Ein Vergleich: BZA, AMP, iGZ 

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht, Ausgabe 10/10, S. 602

Speaker

Speaker

Als Speaker konzipiere ich einen Rechtsvortrag individuell für Ihre Veranstaltung. Perfekt für Kundenveranstaltungen, Firmenevents, Geschäftsführertagungen, Führungsmeetings etc.

Bereichern Sie Ihre Veranstaltung mit aktuellen Rechts-Themen mit Praxisbezug.

2017

Expertentag Zeitarbeit 2017

Der Expertentag Zeitarbeit zählt mittlerweile zu den fest etablierten Veranstaltungen für die Zeitarbeitsbranche – und für viele Führungskräfte der Branche quasi schon zu einem „Pflichttermin“ im Kalender.


Das merkt man nicht nur an der jährlich steigenden Teilnehmerzahl, sondern auch daran, dass die Tickets bereits rund drei Wochen vor Veranstaltung ausverkauft waren. 

 

Expertentag Zeitarbeit 2017: Recht, Vertrieb, Recruiting und jede Menge Spaß

Wow – es war uns ein Fest! Mit knapp 150 Gästen fand am 9. Februar 2017 der 5. Expertentag Zeitarbeit statt. Die Teilnehmer waren aus allen Teilen der Republik nach Köln angereist, um sich über die aktuellen Themen in der Personaldienstleistung rund um Vertrieb, Recruiting und Recht zu informieren. Vielen Dank an alle Teilnehmer, Gäste, an das Team, unsere Sponsoren und die Crew des Radisson Blu! 


Der Expertentag Zeitarbeit zählt mittlerweile zu den fest etablierten Veranstaltungen für die Zeitarbeitsbranche – und für viele Führungskräfte der Branche quasi schon zu einem „Pflichttermin“ im Kalender. Das merkt man nicht nur an der jährlich steigenden Teilnehmerzahl, sondern auch daran, dass die Tickets bereits rund drei Wochen vor Veranstaltung ausverkauft waren. So trafen sich insgesamt rund 150 Teilnehmer, Gäste und Sponsoren zur Jahresauftaktveranstaltung der Branche im Kölner Radisson Blu Hotel.

Mehr Impressionen vom Expertentag Zeitarbeit 2017 gibt es auf www.markenfrische.de

2016

Expertentag Zeitarbeit 2016 – Zukunft der Zeitarbeit

Vielen Dank an alle Besucher des Expertentag Zeitarbeit 2016 in Köln.
Es war uns ein Fest!  


Einige Impressionen der Veranstaltung finden Sie auf unserer Facebookseite „Expertentag Zeitarbeit“.

2015

Expertentag Zeitarbeit 2015

Eindrücke und Impressionen – Der Expertentag Zeitarbeit 2015 in Bildern


Weitere Impressionen der Veranstaltung finden Sie hier.

Referenzen

Referenzen

Auf gute Zusammenarbeit.

Die gezeigten Logos stellen eine Auswahl unserer Partner dar.

 

Impressum

HURST CONSULT
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt
Dr. jur. Adrian Hurst

Hundeshagenstr. 24
53225 Bonn

Telefon: +49 228 266 94 20
Mobil: +49 171 655 8852
Email: info(at)hurst-consult.de

 

© Dr. Adrian Hurst

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Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben liegen sämtliche
Rechte bei RA Dr. Adrian Hurst.

 

Sonstige Angaben:

Alle Rechtsanwälte von HURST CONSULT sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bonn. Das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland regeln die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Die Höhe der gesetzlichen Vergütung von Rechtsanwälten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

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Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

4. Analyse-Tools und Werbung

Matomo (ehemals Piwik)

Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert. Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert.

Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Die Speicherung von Matomo-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

 

Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie die Speicherung und Nutzung hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite wieder aktiviert werden.

5. Plugins und Tools

Vimeo

Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.

Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.

Die Nutzung von Vimeo erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

 

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

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