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Die Personaldienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Onsite-Management, Outsourcing etc. sind unverzichtbare Mittel der modernen Personalplanung. Gleichzeitig unterliegt die Personaldienstleistung als eigenständige Branche besonderen gesetzlichen, rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen.

HURST CONSULT bietet Personaldienstleistern und Kundenunternehmen die Komplettlösung für den Bereich Personaldienstleistung & Recht:

Wir beraten Sie in allen Fragen der Personalplanung und Personalentwicklung und begleiten Sie bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen von der Einstellung über die Tarifanwendung bis zur Vertragsbeendigung. Wir beraten und begleiten Sie bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wir überprüfen und optimieren die vorhandenen Prozesse in Ihrem Unternehmen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht und übernehmen für Sie die Prozessführung.

Alle Beratungsleistungen von HURST CONSULT erhalten Sie auch als individuelle Seminare zur Aus- und Weiterbildung.


– Recht der Personaldienstleistung
– Personalplanung und Personalentwicklung
– Arbeitnehmerüberlassung
– Tarifverträge in der Zeitarbeit
– Arbeitsrecht

– Tarifrecht
– Betriebsrat
– Probleme der Aufwands-
   erstattung (§ 8.6 MTV BZA)
– Individuelle Seminare

Aktuelles

 

FG Münster: Fahrtkosten von Zeitarbeitnehmern sind regelmäßig in tatsächlicher Höhe absetzbar

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Bekannte Entscheidungen der Sozialgerichte zu Beitragsbescheiden der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Zusammenhang mit Nachforderungen wegen der CGZP-Problematik

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"Tarifverträge in
der Zeitarbeit: Praxis-
handbuch & Kommentar"

 
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